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Hinweise des STTV zum Umgang mit dem Corona Virus
Datum: 11.03.20   Verfasser: Volker Grahle

Informationen des STTV zum Coronavirus (Stand 10.03.2020)
Dienstag, 10 März 2020
Die Geschäftsstelle des STTV erreichen derzeit einige Anfragen zum Umgang mit dem Coronavirus.

Kein anderes Thema beherrscht die Medien derzeit so sehr wie das Corona- virus. Neben persönlichen Umständen (Quarantäne von Personen, Schul- schließungen, Vorsichtsmaßnahmen wie Desinfektion und Händewaschen) stellt sich natürlich die Frage, wie im Spielbetrieb des STTV mit der Situation umgegangen werden soll.

Mit dieser Newsmeldung gibt der STTV ein paar grundsätzliche Hinweise. Wohlwissend, dass sich die Lage täglich ändern kann (aus diesem Grund gelten die Hinweise mit Kenntnisstand 10.03.) und dass es parallel dazu Auflagen von Behörden geben kann, im Folgenden die Ausführungen des Sächsischen Tischtennis-Verbandes.

Spielstätte gesperrt:
Ist die Spielstätte durch behördliche Auflagen gesperrt, muss sich der Heimverein um einen Ersatz bemühen. Er kann hierzu auf eine andere, nicht gesperrte Spielstätte ausweichen und auch einen Heimrechttausch (d.h. die erneute Austragung beim zunächst festgelegten Rückrunden-Gastverein) in Betracht ziehen.

Spieler mit nachgewiesenem Coronavirus:
Wenn ein Spieler positiv auf das Coronavirus getestet wurde, dann kann er auf keinen Fall am Spielbetrieb teilnehmen. Dies gilt übrigens auch für Personen, die an anderen ansteckenden Infektionen erkrankt sind. In einem solchen Fall müsste genau so verfahren werden, wie in der "Vor-Corona-Zeit" - es könnte ein Antrag auf Spielverlegung im gegenseitigem Einver- nehmen gestellt werden. Sollte kein Ausweichtermin gefunden werden, so müsste die Mannschaft ohne den infizierten Spieler antreten.

Spieler in Quarantäne:
Sollten sich Spieler wegen Kontakten zu möglichen Infizierten oder bei Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne befinden oder sollten sie möglichst den Umgang mit anderen Personen meiden, so ist auch von einer Teilnahme am Spielbetrieb abzuraten. Es gelten hierbei dieselben Vorgaben bzgl. Spielverlegungen wie bei infizierten bzw. erkrankten Spielern.

Vorsorglicher Umgang:
Jeder Spieler kann für sich selbst entscheiden, ob er an einem Mannschafts- spiel teilnimmt. Sollte er teilnehmen, so müssen selbstverständlich die Vorgaben der WSO, die in die persönliche "Vorsorge" eingreifen - z.B. Shakehands beim Spiel - nicht eingehalten werden. Weitere allgemeine Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus im Sport sind auf Sonderseiten der DOSB-Homepage zu finden.

Strafgebühren:
Sollte wegen der o.g. Umstände ein Minderantreten vorliegen oder die Mannschaft keine Möglichkeit der Verlegung haben und somit nicht zu einem offiziellen Mannschaftsspiel antreten (können), dann wird auf Ordnungs- strafen verzichtet. Bedingung dafür ist allerdings, dass sowohl die gegner- ische Mannschaft (nur beim Nichtantreten), wie auch der Spielleiter recht- zeitig vor dem Mannschaftsspiel informiert werden.


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