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Vorwarnstufe im KFV Meißen
Datum: 08.11.21   Verfasser: René Rakette

Der STTV hat die Maßnahmen und Festlegungen in der Vorwarnstufe beschlossen , die jeder auf www.sttv.de nachlesen kann.
Es wird damit gerechnet das spätestens ab nächster Woche die Überlastungsstufe erreicht wird !

In unseren Ergänzenden Festlegungen hat der Vorstand schon am 15.09.21 folgendes abgestimmt:

Beim Erreichen der Überlastungsstufe wird die Saison 2021/2022 im TTKVM sofort unterbrochen. Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt erst, wenn die Vorwarnstufe erreicht ist.

Wie es in der Überlastungsstufe im Nachwuchs-Spielbetrieb weitergeht wird die Spielkommission noch entscheiden.


Festlegungen des STTV-Präsidiums für den Spielbetrieb ab dem 08.11.2021

Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vorwarnstufe.
Es handelt sich bei der Landesverordnung um öffentliches Recht, zu dessen Umsetzung wir als Sportverband verpflichtet sind.

Bei der Vorwarnstufe, die bereits jetzt erreicht ist, gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle dürfen sich bis zu 10 nicht geimpfte Personen aufhalten, wenn ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig), vorliegt. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bei Erreichen der Überlastungsstufe gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle darf sich nur noch eine nicht geimpfte Person (mit den o.a. Tests) aufhalten. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.


Das STTV-Präsidium erlässt für den Spielbetrieb des STTV ab dem 08.11.2021 folgende Festlegungen.

Vorwarnstufe - Punkt- und Pokalspielbetrieb:
1. Findet ein Punktspiel in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. vier Spieler/innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

2. Finden zwei Punktspiele in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. zwei Spieler/ innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Es dürfen in einer Sporthalle zur gleichen Zeit max. zwei Punktspiele stattfinden. Wurden mehr als zwei Punktspiele angesetzt, ist/sind das Spiel/die Spiele der niedrigsten Spielklasse(n) zu verlegen.

4. Sollen mehr ungeimpfte Spieler/innen einer Mannschaft im Punktspiel zum Einsatz kommen, ist bei der gegnerischen Mannschaft/den gegnerischen Mannschaften die Anzahl der ungeimpften Personen für dieses Spiel/diese Spiele zu erfragen. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz von 10 ungeimpften Spieler/innen abweichend von Punkt 1 und 2 zwischen den Mannschaften zu vereinbaren.

5. Während der Punktspiele darf paralleles Training nur von Geimpften oder Genesenen stattfinden. Der Zutritt zu den Sporthallen von anderen Personen (Zuschauer, Eltern usw.) während der Punktspiel- und Einspielzeit darf nur erfolgen, wenn diese geimpft oder genesen sind. Mit diesen Festlegungen wird gewährleistet, dass die max. Anzahl von 10 ungeimpften Personen in einer Sporthalle nicht überschritten wird.