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Auf- und Abstiegsregelung
Datum: 10.01.10

Prinzipiell ist Platz 1 aufstiegsberechtigt. Verzichtet dieser, kann max. der nächstplatzierte nachrücken. Eine Ausnahme ist die 1. Kreisklasse mit 2 Aufsteigern. Demnach kann hier max. bis Platz 4 das Aufstiegsrecht wahrgenommen werden.

Für die 1. und 2. Kreisliga sowie die 1. Kreisklasse wird eine Liga-/Staffelstärke von 12 Mannschaften angestrebt.
Wird diese überschritten, werden die möglichen Abstiegsplätze der jeweiligen Liga ausgenutzt, um
die Stärke von 12 zu erreichen. Wird die Anzahl von 12 unterschritten, wird wie folgt vorgegangen:
1. Kreisliga:
- Plätze 9 bis 10 steigen der Reihe nach nicht ab
- Relegationsspiel: Platz 11 der 1. Kreisliga und Platz 2 der 2. Kreisliga
2. Kreisliga:
- Plätze 9 bis 10 steigen der Reihe nach nicht ab
- Relegationsspiele: Platz 11 der 2. Kreisliga und Platz 2 der 1. Kreisklasse
1. Kreisklasse:
- Platz 9 bis 10 steigt nicht ab
- Relegationsspiele können theoretisch nicht stattfinden

M. Friedel


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